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Statement: Fall Lahav Shapira 


    Frankfurt, 14.04.2026

    Stellungnahme
    Der Vorstand des Netzwerks jüdischer Hochschullehrender

    Das Urteil im Berufungsverfahren im Fall Lahav Shapira verdeutlicht ein grundlegendes Problem im Umgang mit antisemitischer Gewalt in Deutschland: Während das Amtsgericht Tiergarten das antisemitische Tatmotiv ausdrücklich anerkannte, sah das Landgericht Berlin hierfür keinen hinreichenden Beweis. Diese Abweichung ist kein Einzelfall, sondern Teil eines wiederkehrenden Musters.

    Auch in anderen Fällen wird die antisemitische Dimension schwerer Angriffe im strafrechtlichen Verfahren nicht adäquat erfasst oder bleibt ausgeklammert. In Hamburg wurde im Mai 2024 ein Vorstandsmitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft im Anschluss an eine universitäre Veranstaltung gewürgt und schwer verletzt. Die Täterin wurde im April 2025 verurteilt; im Urteil wurde jedoch ein „politischer“ Kontext verneint, während ein möglicher antisemitischer Hintergrund im Verfahren offenbar keine eigenständige Rolle spielte.

    Diese Konstellation verweist auf eine strukturelle Problematik: Antisemitische Gewalt wird zwar öffentlich benannt und politisch verurteilt, findet jedoch nicht durchgängig Eingang in die strafrechtliche Bewertung. Gerade dort, wo antisemitische Zuschreibungen – wie etwa der Verweis auf „Kindermord“ als Reaktivierung eines der ältesten antisemitischen Stereotype –und gezielte Angriffe auf als jüdisch wahrgenommene Personen zusammentreffen, bleibt der antisemitische Kontext häufig unberücksichtigt oder wird nicht eigenständig geprüft.

    Damit entsteht eine gefährliche Leerstelle zwischen normativem Anspruch und institutioneller Praxis. Politische Beschlüsse betonen zu Recht, dass Antisemitismus „keinen Platz“ haben dürfe. Dieser Anspruch bleibt jedoch unvollständig, solange antisemitische Motive in der juristischen Einordnung nicht konsequent berücksichtigt werden.

    Für jüdische und israelische Wissenschaftler:innen hat dies konkrete Folgen: Es betrifft nicht nur ihre physische Sicherheit, sondern auch die Anerkennung ihrer Erfahrungen. Wenn antisemitische Gewalt nicht als solche benannt wird, wird sie in ihrer spezifischen Qualität unsichtbar gemacht.

    Wir erwarten von Justiz, Politik und Hochschulen eine konsequente, kontextsensible Einordnung antisemitischer Gewalt sowie wirksame Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen.

    Der Vorstand des Netzwerks Jüdischer Hochschullehrender e.V.
    Prof. Dr. Julia Bernstein
    Prof. Roglit Ishay
    Dr. Ilja Kogan
    Prof. Dr. Marek Sierka

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