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Sicherung jüdischen Lebens auf dem Campus

    März 2025


    15 Forderungen an die Universitäten

    1. Einbeziehung jüdischer Perspektiven in die Auseinandersetzung über Fragen zu jüdischem Leben und Antisemitismus.

    2. Schulung von Hochschulangehörigen, um Äußerungen und Anzeichen des Antisemitismus erkennen zu können; Erstellung von Handreichungen aufbauend auf der IHRA-Definition.

    3. Dokumentation antisemitischer Vorfälle entsprechend der IHRA-Definition.

    4. Konsequente Entfernung antisemitischer oder terrorverherrlichender Symbole, z. B. rotes Hamas-Dreieck, rote Hände. (Das Netzwerk ist bereit, eine entsprechende Liste zu erarbeiten bzw. bei der Erarbeitung zu unterstützen).

    5. Verbot jeglicher Glorifizierung der Hamas sowie anderer terroristischer oder terrorunterstützender Organisationen.

    6. Sofortige Sanktionierung jeglicher Aufrufe zur Gewalt gegen Juden:Jüdinnen und Israelis (wie zum  Beispiel خیبر خیبر یا یهود  Beispiel „Khaybar, Khaybar, ya Yahud“).

    7. Institutionelle Sanktionierung der Leugnung der Existenz Israels durch jegliche universitäre Statusgruppen (etwa durch den Slogan „From the river to the sea“), da derartige Äußerungen eliminatorischen Antisemitismus darstellen.

    8. Antisemitischen Gruppen bzw. Themen bzw. Veranstaltungen keinen universitären Raum zu Verfügung stellen.

    9. Hochschulen, die sich der IHRA-Definition verpflichtet haben, sollten dies öffentlich deutlich machen, z.B. auf der Website.

    10. Öffentliche Verurteilung konkreter antisemitischer Vorfälle durch die Hochschulleitung.

    11. Öffentliche Verurteilung jeglicher Boykottinitiativen gegenüber Israel.

    12. Förderung akademischer Kooperation mit israelischen Universitäten und Forschungseinrichtungen.

    13. Entwicklung konkreter Richtlinien für den Umgang mit antisemitischen Vorfällen, sowie Erstellung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen für Vorkommnisse, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen.

    14. Berücksichtigung jüdischer Ruhe- und Feiertage bei der Festlegung von Prüfungsterminen (einschließlich Sensibilisierung für besondere jüdisch-religiöse Restriktionen). 

    15. Nutzung von Jom HaScho’a/Holocaust-Gedenktag und 7. Oktober, um thematische Veranstaltungen am Campus zu organisieren.



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