Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender (e.V., i.G.): Zur aktuellen Lage an Hochschulen und zu den Anforderungen – Schlüsselqualifikationen – an Antisemitismusbeauftragte
Frankfurt am Main, 4. Juli 2024
An einigen Universitäten hat sich ein judenfeindliches Klima etabliert, das in dieser Form noch vor dem 7. Oktober 2023 undenkbar schien – aus diesem Grund fordert das Netzwerk jüdischer Hochschullehrender e.V. die Ergreifung von geeigneten Gegenstrategien und Sofortmaßnahmen wie die Ernennung von Antisemitismusbeauftragten und die Einrichtung von Beratungsstellen.
Gegenstrategien/Sofortmaßnahmen – u.a. Auswahl und Benennung von Antisemitismusbeauftragten
Ein besonders drängendes Thema ist die Ergreifung von geeigneten Sofortmaßnahmen gegen den ansteigenden Antisemitismus an den Hochschulen. Dies betrifft u.a. die Benennung von Ansprechpartnern für Betroffene – wie etwa Antisemitismusbeauftragte.
Anforderungen an Antisemitismusbeauftragte – Schlüsselqualifikationen
Ein Antisemitismusbeauftragter sollte über ein umfassendes Wissen in Bezug auf alle Erscheinungsformen des Antisemitismus verfügen. Dies betrifft insbesondere seine gegenwärtig virulenteste Erscheinungsform – den israelbezogenen und verschwörungsideologischen Antisemitismus. Er sollte mit der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) gut vertraut sein, diese vertreten und anwenden können (siehe auch HRK1).
Um die Perspektive der Betroffenen, ihre Erfahrungen und Kompetenzen adäquat wahrnehmen und fundiert einbeziehen zu können, ist eine enge Zusammenarbeit mit der Jüdischen Studierenden Union Deutschlands (JSUD) und der European Association of Jewish Students (EUJS) sowie ein sehr gutes Netzwerk innerhalb der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland (bzw. in Österreich und der Schweiz) notwendig.
Ein Antisemitismusbeauftragter sollte zwingend über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf alle religiösen Strömungen des Judentums sowie ein stabiles Netzwerk innerhalb der gegenwärtigen jüdischen Gemeinschaft verfügen. Das Prinzip der Einheitsgemeinde muss berücksichtigt werden – der jeweils religiöseste Betroffene sollte sich ausreichend qualifiziert betreut fühlen.
Erforderlich ist der Austausch mit den israelischen Partnerinstitutionen der jeweiligen Universität sofern vorhanden. Falls nicht vorhanden, ist ein Ausbau solcher Verbindungen wünschenswert.
Mit freundlichen Grüssen,
Prof. Dr. Julia Bernstein
Prof. Roglit Ishay
Dr. Orna Freifrau von Fürstenberg
Prof. Dr. Dani Kranz
Dr. Ilja Kogan
Prof. Dr. Guy Katz
Prof. Dr. Haya Schulman
1 https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-an-deutschen-hochschulen-ist-kein-platz-fuer-antisemitismus-4664/