Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld
Frankfurt, 11.06.2026
Offener Brief – Solidarität mit Andreas Stahl – für die Wissenschaftsfreiheit an der Universität Bielefeld
Sehr geehrte Frau Rektorin Prof. Dr. Epple,
Sehr geehrte Damen und Herren Prorektorinnen und Prorektoren,
Sehr geehrter Herr Kanzler Dr. Becker,
als Vorstand des Netzwerks Jüdischer Hochschullehrender e. V. stellen wir uns mit Nachdruck an die Seite von Andreas Stahl sowie der Universität Bielefeld, die ihn am 11. Juni 2026 zu einem öffentlichen Vortrag über akademischen Antisemitismus eingeladen hat.
Andreas Stahl leitet die Zentrale Beratungsstelle zu Antisemitismus an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Er gehört zu den wenigen, die sich dieser Aufgabe seit Jahren mit fachlicher Sorgfalt, großer Erfahrung und persönlichem Mut stellen – auch dann, wenn sie selbst dadurch zur Zielscheibe werden. Mit der Einladung von Andreas Stahl setzt die Universität Bielefeld ein wichtiges Zeichen gegen Populismus und für einen wissenschaftlich fundierten Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Gerade jetzt braucht es Stimmen, die Antisemitismus an Hochschulen klar benennen und analysieren.
Denn die Lage ist ernst. RIAS dokumentierte 2024 bundesweit 450 antisemitische Vorfälle an Hochschulen; 2023 waren es 151, 2022 waren es 23. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr verdreifacht und gegenüber 2022 nahezu verzwanzigfacht. Im Regierungsbezirk Detmold – mit einem deutlichen Schwerpunkt auf der Universität Bielefeld – stieg die Zahl der erfassten Fälle von 2024 auf 2025 von vier auf neunzehn. Diese Statistik steht nicht für abstrakte Zahlen, sondern für konkrete Erfahrungen von Ausgrenzung, Einschüchterung und Antisemitismus. Dahinter verbergen sich jüdische Studierende, Lehrende und Beschäftigte, die ihre Identität auf dem Campus vielfach nicht mehr offen zeigen können. Ihr Schutz gehört zu den Kernaufgaben jeder Universität.
Gegen den Vortrag mobilisiert die Gruppe Collective Liberation Bielefeld (Instagram: collectiveliberation.bie). Statt sich inhaltlich mit Andreas Stahls Thesen auseinanderzusetzen, arbeitet sie mit Falschbehauptungen, ehrverletzenden Unterstellungen und Kontaktschuld: Fachliche Kritik an israelbezogenem Antisemitismus wird zu Hass erklärt, Israels Recht auf Selbstbestimmung als Rassismus diffamiert, und selbst der israelische Historiker Benny Morris wird selektiv herangezogen, um aus der komplexen Geschichte von Krieg, Flucht und Vertreibung eine Anklage gegen die Legitimität des jüdischen Staates zu konstruieren. Eine solche Argumentation überschreitet die Grenze legitimer Kritik und reproduziert antisemitische Deutungsmuster – und sie sendet ein verheerendes Signal an jüdische Studierende und Lehrende, deren Sicherheitsbedürfnisse und Verbundenheit mit Israel auf diese Weise abgewertet werden.
Erhellend ist in diesem Zusammenhang auch die Stellungnahme des AStA der Universität Bielefeld: Der AStA hält Antisemitismus zwar ausdrücklich für ein reales Problem und lehnt Veranstaltungsstörungen ab – stellt aber zugleich die Einladung von Andreas Stahl, dem Leiter der NRW-Beratungsstelle zu Antisemitismus an Hochschulen, mit dem Verweis auf einen angeblichen Definitionsstreit als institutionelle Vorentscheidung infrage. Diese Logik bedeutet im Ergebnis, dass über Antisemitismus an der Universität nicht mehr sachkundig gesprochen werden darf, sobald jemand die zugrunde gelegte Definition bestreitet.
Dass der AStA darüber hinaus auf Social-Media-Aktivitäten von Andreas Stahl verweist, um dessen Glaubwürdigkeit zu relativieren, und dass in den Kommentaren unter dem Beitrag dokumentierte antisemitische Vorfälle als rechte Narrative oder politisch motivierte Darstellungen diskreditiert werden, zeigt, wie weit die Relativierung und Delegitimierung antisemitismuskritischer Perspektiven inzwischen reicht.
Die Freiheit von Wissenschaft und Lehre ist durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt. Der Versuch, einen Vortrag über akademischen Antisemitismus durch öffentlichen Druck oder Diffamierung zu verhindern, ist mit diesem Grundsatz nicht vereinbar. Er trägt abseits etwaiger Strafbarkeiten vielmehr dazu bei, ein Klima der Einschüchterung zu schaffen und die offene wissenschaftliche Debatte zu beeinträchtigen.
Wir danken Ihnen und der gesamten Hochschulleitung dafür, dass Sie das Thema des akademischen Antisemitismus ernst nehmen und Andreas Stahl zu dieser Debatte eingeladen haben. Wir bestärken Sie darin, an der Veranstaltung festzuhalten und sie vor Einschüchterungsversuchen zu schützen. Über Stahls Thesen lässt sich streiten – am 11. Juni, öffentlich und mit Argumenten. Nicht im Vorfeld durch Druck, Diffamierung und Einschüchterung.
Wir stehen an der Seite von Andreas Stahl und all jener, die Antisemitismus an unseren Hochschulen sichtbar machen, wissenschaftlich analysieren und ihm entgegentreten.
Mit besten Grüßen
Vorstand des Netzwerks Jüdischer Hochschullehrender e.V.
Prof. Dr. Julia Bernstein
Prof. Roglit Ishay
Dr. Ilja Kogan
Prof. Dr. Marek Sierka