Ludwig-Maximilians-Universität München
Geschwister-Scholl-Platz
180539 München
Frankfurt, 27.05.2026
Offener Brief: Einladung zum weiteren Austausch
Sehr geehrter Herr Präsident Prof. Dr. med. Dr. h.c. Tschöp,
sehr geehrte Damen und Herren Vizepräsidenten,
sehr geehrter Herr Prof. Dr. Karsten Fischer, Antisemitismusbeauftragter der LMU,
vielen Dank nochmals für Ihre Antwort auf unser Schreiben zur Veranstaltungsreihe von Professor Kaplony. Wir wissen Ihre Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Bedenken sowie Ihre Betonung sowohl der Wissenschaftsfreiheit als auch der institutionellen Verantwortung zu schätzen.
Wir wenden uns erneut an Sie im Nachgang zur Abschlussveranstaltung am 21. Mai 2026. Leider sehen wir uns auf Grundlage mehrerer uns zugetragener Berichte, die durch eine uns vorliegende Dokumentation belegt sind, veranlasst, unsere ernsthafte Besorgnis darüber zum Ausdruck zu bringen, dass die von der Universitätsleitung gegebenen Zusicherungen – wonach die Veranstaltungen in einem angemessenen Rahmen stattfinden, wissenschaftlichen Standards entsprechen, eine offene und kritische Diskussion ermöglichen und das Risiko antisemitischer Äußerungen minimieren sollten – in der Praxis nicht eingehalten wurden.
Hinsichtlich des Vortrags von Prof. Baumgarten ist insbesondere die wiederholte Verwendung stark aufgeladener Begriffe wie „Genozid“, „Siedlerkolonialismus“ und „Besatzung“ im Zusammenhang mit Israel und Israelis hervorzuheben, ohne dass eine hinreichende Kontextualisierung oder Auseinandersetzung mit deren rechtlicher und wissenschaftlicher Bedeutung erfolgt wäre. Insbesondere die undifferenzierte Verwendung des Begriffs „Genozid“ gibt angesichts seiner präzisen völkerrechtlichen Definition und des Fehlens einer entsprechenden Feststellung durch zuständige Instanzen Anlass zu erheblichen Bedenken. Noch problematischer waren Äußerungen und Anekdoten im Rahmen des Vortrags, die zumindest eine auffallend unkritische Haltung gegenüber der Hamas erkennen ließen – einer in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegten Terrororganisation – einschließlich Aussagen, die deren Wahlerfolge als unproblematisch erscheinen ließen, sowie Versuche, ihr nahestehende Akteure in einem positiven Licht darzustellen.
Ebenso besorgniserregend waren die Umstände rund um den Vortrag von Prof. Abu Shaban. Seine Online-Präsentation stützte sich auf Folien, die bereits im Zusammenhang mit der im November 2025 abgesagten Veranstaltung Gegenstand von Bedenken waren. Hierbei steht insbesondere eine Folie mit Karten im Fokus, die zeigen sollten, dass Israel seit 1947 palästinensisches Land „aneigne“, das ursprünglich nahezu vollständig palästinensisch gewesen sei – ohne hierfür wissenschaftliche Quellen anzugeben. Besagte Karten werden seit langem als propagandistisches Instrument genutzt, um das Bild eines israelischen Staats als „landraubenden Aggressors“ und schließlich Ursache des Nahostkonflikts zu transportieren.1 Die Karten beanspruchen, die Verteilung israelischen und palästinensischen Lands 1947 – auch nach geplanter Aufteilung des UN-Teilungsplans –, zwischen 1949 und 1967 und in der Gegenwart abzubilden. Dem liegt eine anachronistische Verzerrung zugrunde: 1947 gab es weder israelisches noch palästinensisches Land im Sinne eines Territoriums einer entsprechenden staatlichen Entität. Im britischen Mandatsgebiet Palästina gab es u.a. eine jüdische und eine arabische Population und privaten Landbesitz. Alle Einwohner des britischen Mandatsgebiets galten als Palästinenser. Der UN-Teilungsplan scheiterte an der Ablehnung der arabischen Führung. Zwischen 1949 und 1967 – nach der Entstehung des jüdischen Staats 1948 und dem nachfolgenden Angriffskrieg arabischer Staaten – waren der Gaza-Streifen von Ägypten und Ostjerusalem und das Westjordanland von Jordanien besetzt. Auf dieser Karte werden diese Gebiete als palästinensisches Land ausgewiesen. Die gegenwärtige Karte zeigt den Gaza-Streifen und das Westjordanland als palästinensische Gebiete, wobei weder der historische Kontext für die Besatzung des Westjordanlands noch die unterschiedlichen Verwaltungszonen berücksichtigt werden.
Als ein Teilnehmer eine berechtigte Frage nach den Quellen dieser Darstellungen stellte – eine grundlegende Anforderung wissenschaftlichen Arbeitens – wurde diese nicht inhaltlich beantwortet. Stattdessen eskalierte die Situation, was schließlich dazu führte, dass der Teilnehmer, nachdem er die gezeigten Karten als antisemitisch und antizionistisch bezeichnet hatte, von Prof. Kaplony unter Berufung auf das Hausrecht aufgefordert wurde, den Raum zu verlassen. Dies verhinderte eine kritische Auseinandersetzung und untergrub die Grundlagen wissenschaftlicher Diskussion während der Veranstaltung.
Besonders beunruhigend sind Berichte, wonach dieses Vorgehen von einer allgemeinen Atmosphäre begleitet war, in der abweichende Stimmen nicht geschützt, sondern vielmehr unterbunden wurden. Vor diesem Hintergrund wirft die Rolle von Professor Kaplony als Moderator der Veranstaltung erhebliche Fragen auf. Nicht nur war der Ausschluss eines Teilnehmers wegen einer legitimen wissenschaftlichen Nachfrage äußerst problematisch, sondern auch das anschließende Verhalten – sowohl während als auch nach der Veranstaltung – erscheint mit den an eine Universität zu stellenden Standards kaum vereinbar. Uns wurde berichtet, dass die im Saal verbliebenen Teilnehmenden dazu aufgefordert wurden, unterstützende Stellungnahmen abzugeben, um eine bestimmte „Position“ zu stärken. Zudem wurde uns von Studierenden geschildert, dass ihnen nach der Veranstaltung außerhalb des Hörsaals von Professor Kaplony abwertende bzw. spöttische Bemerkungen entgegengebracht wurden, wobei er ihnen unterstellte, ihr Verhalten sei „inszeniert“ gewesen, nachdem sie den Saal im Anschluss an den genannten Vorfall verlassen hatten. Diese weiteren Berichte verstärken den Eindruck, dass die Veranstaltung weder neutral moderiert noch in angemessener Weise begleitet wurde. Wünschenswert wäre daher, dass die Universität klare Kriterien und Verfahren für den Umgang mit antisemitischen Äußerungen von Studierenden und Lehrenden entwickelt. Insbesondere sollte geprüft werden, unter welchen Bedingungen das Hausrecht zum Schutz Betroffener und zur Sicherung wissenschaftlicher Standards angewandt werden muss. Ebenso bedarf es transparenter Maßnahmen im Umgang mit Lehrenden, die antisemitische Äußerungen im Rahmen ihrer Lehrveranstaltungen tätigen und dabei ihren Status als Hochschullehrende missbrauchen. In einer solchen Atmosphäre ist jüdische Teilhabe an Hochschulen kaum möglich. Dies widerspricht grundlegenden Prinzipien wissenschaftlicher Offenheit, Vielfalt und Inklusivität.
Insgesamt legen diese Vorfälle nahe, dass die Veranstaltung weder grundlegenden wissenschaftlichen Standards noch dem gemeinsam mit der Universitätsleitung entwickelten Rahmen entsprach und zudem kein wirklich offenes Forum für eine kritische und evidenzbasierte Diskussion bot. Dies steht in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu den in Ihrer vorherigen Stellungnahme formulierten Zusicherungen.
Über den konkreten Einzelfall hinaus möchten wir zudem betonen, dass sich diese Ereignisse in einen breiteren Kontext wachsender Besorgnis über antisemitische Vorfälle und zunehmender Spannungen innerhalb der Universitätsgemeinschaft einfügen. Sowohl Studierende als auch Lehrende haben Unbehagen hinsichtlich des Klimas geäußert, in dem solche Diskussionen stattfinden, sowie hinsichtlich des wahrgenommenen Mangels an wirksamen Schutzmechanismen.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihre Einladung zum weiteren Austausch gerne annehmen. Wir sind überzeugt, dass ein konstruktiver Dialog dazu beitragen kann, geeignete Rahmenbedingungen für den Umgang mit hochsensiblen und polarisierenden Themen im universitären Kontext zu entwickeln – unter Wahrung sowohl der Wissenschaftsfreiheit als auch der Verantwortung, Diskriminierung und Feindseligkeit entgegenzuwirken.
Gerne bitten wir Sie, uns Terminvorschläge für ein gemeinsames Gespräch mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Universität zu unterbreiten.
Wir sind weiterhin bestrebt, uns konstruktiv und lösungsorientiert einzubringen, und hoffen, dass es gemeinsam gelingen kann, zukünftige Veranstaltungen an der LMU so zu gestalten, dass sie höchsten wissenschaftlichen Standards entsprechen und ein Umfeld des respektvollen und tatsächlich offenen Austauschs fördern.
Mit Dank für Ihr Verständnis und mit besten Grüßen,
Der Vorstand des Netzwerks Jüdischer Hochschullehrender e.V.
Prof. Dr. Julia Bernstein
Prof. Roglit Ishay
Dr. Ilja Kogan
Prof. Dr. Marek Sierka
- vgl. Bernstein, Julia: Israelbezogener Antisemitismus. Erkennen – Handeln – Vorbeugen. Weinheim/Basel: Beltz Juventa 2021, S. 168–171. ↩︎